Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Dafür ist ein Termin erforderlich. Mit dem Formular "Namensänderung Kinder" kann ein Termin beim Standesamt angefragt werden. Für die Änderung der Reihenfolge der Vornamen verwenden Sie bitte das Formular "Namensänderung Reihenfolge Vornamen".
Kinder zwischen fünf und dreizehn Jahren müssen der Namensänderung zustimmen, dies kann auch durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes erfolgen. Kinder zwischen vierzehn und siebzehn Jahren können die Namenserklärung nur selbst abgeben, sie benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Aktualisiert am 17.03.2025