Welche Gebühren/Kosten fallen an?

40,00 EUR Beurkundung der Erklärung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
73,00 EUR Beurkundung der Erklärung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
18,00 EUR Beurkundung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen.
gebührenfrei Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird.
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung.
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
13,00 EUR Geburtsurkunde