Verfahren

Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

In Bremen kümmert sich die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH bereits direkt bei der Vermittlung von Pflegekindern um die Abtretungserklärung der Sorgeberechtigen. Die PiB berät Sie auch bei der Antragsstellung. Wenn Sie ein Pflegekind in Bremen aufnehmen, können Sie die monatlichen Pauschalbeträge direkt bei der PiB beantragen.

Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge  auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Monatlicher Pauschalbetrag in der Vollzeitpflege (Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII)“ digital stellen.

Rechtsgrundlagen