Verfahren

VerfahrenSteuererstattungen werden durch das Finanzamt Bremen bzw. Bremerhaven im Steuerbescheid festgesetzt. Die Finanzkasse überweist den erstattungsberechtigten Personen das Guthaben auf das für Erstattungszwecke angegebene Bankkonto. Dafür muss das Bankkonto entweder in der Steuererklärung angegeben oder schriftlich oder im Internet über Mein ELSTER mitgeteilt werden.

Diese Mitteilung der aktuellen Bankverbindung muss in Schriftform erfolgen (Fax ist auch zulässig) und unterschrieben sein (bei der Einkommensteuer von beiden zusammenveranlagten Ehegatten). Über das Internet ist eine Übermittlung nur über Mein ELSTER im Formular "Änderung der Bankverbindung" im Bereich "Anträge, Einspruch und Mitteilungen" zulässig. Die Mitteilung über eine einfache E-Mail oder Telefon ist unzulässig.