Änderungen der Bankverbindung sollten möglichst kurzfristig dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.
1 Tag Die schriftliche Mitteilung der Bankverbindung wird umgehend der zuständigen Stelle im Finanzamt zugeleitet und von dort in die EDV eingegeben, so dass diese kurzfristig zur Verfügung steht.
Beim zuständigen Finanzamt fallen keine Gebühren an. (Über die bei den Banken für die Änderung der Bankverbindung fälligen Gebühren sind keine Aussagen möglich.)
Aktualisiert am 19.09.2023