Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Schriftform bei Mitteilung der Änderung der eigenen Bankverbindung der abgabenpflichtigen Person.
VoraussetzungenDamit die Finanzbehörden eventuelle Erstattungen zeitnah durchführen können, muss den Finanzämtern Bremen bzw. Bremerhaven die aktuelle Bankverbindung (IBAN) bekannt sein.
Angaben der Steuernummer auf dem Schreiben bez. der Bankverbindung.
Aktualisiert am 19.09.2023