Änderungen der eigenen Bankverbindung (IBAN) bitte schriftlich dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

Schriftform bei Mitteilung der Änderung der eigenen Bankverbindung der abgabenpflichtigen Person.

Voraussetzungen

VoraussetzungenDamit die Finanzbehörden eventuelle Erstattungen zeitnah durchführen können, muss den Finanzämtern Bremen bzw. Bremerhaven die aktuelle Bankverbindung (IBAN) bekannt sein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mitteilung der eigenen Bankverbindung mit IBAN und ggfl. BIC
    • Unterschriebene Mitteilung der Bankverbindung mit IBAN und BIC (bei derEinkommensteuer ggf. von beiden Ehegatten) oder eine Übermittlung per MeinELSTER im Formular "Änderung der Bankverbindung" im Bereich "Anträge,Einspruch und Mitteilungen"
    • BIC ist nur erforderlich, wenn es sich um eine ausländische Bankverbindunghandelt. 
  • Steuernummer

    Angaben der Steuernummer auf dem Schreiben bez. der Bankverbindung.