Es gibt keine Frist für die Abgabe einer Korrekturmeldung. Die Künstlersozialkasse prüft jedoch, ob die Nacherhebung der Künstlersozialabgabe oder ein Anspruch auf Erstattung zu viel geleisteter Künstlersozialabgabe bereits verjährt ist.
1 bis 4 Woche(n). Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Aktualisiert am 15.01.2025