Einfache Melderegisterauskunft
- für schriftliche Auskunftsersuchen ist das entsprechende Antragsformular "Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft" zu verwenden. Dabei ist ein Verwendungszweck anzugeben.
Das Formular ist erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare". - beinhaltet nur die aktuelle Anschrift einer Person
Erweiterte Melderegisterauskunft
- kann mehr als nur die aktuelle Anschrift einer Person beinhalten, nämlich:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Sterbetag und -ort - ein berechtigtes Interesse ist glaubhaft zu machen
Melderegisterauskunft für Hauseigentümer (Hausauskunft)
- grundsätzlich haben Eigentümer bzw. Wohnungsgeber einer Wohnung nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in ihrer Wohnung gemeldeten Einwohner zu erhalten.
- Dem Ersuchen muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und ein Eigentumsnachweis (aus dem Grundbuch) beigefügt werden. Das rechtliche Interesse muss glaubhaft gemacht werden.
Welche Unterlagen benötige ich?