Verfahren

Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung:

  • mindestens Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • formlose schriftliche Vollmacht
  • Vollmachtnehmer muss sich selbst ausweisen können

Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.

Die schriftliche Beantragung einer Meldebescheinigung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bürgerservicecenter möglich.