Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung:
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.
Die schriftliche Beantragung einer Meldebescheinigung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bürgerservicecenter möglich.
Aktualisiert am 24.08.2024