Bitte benutzen Sie für eine Überweisung den ggf. beigefügten Zahlungsvordruck. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Zahlung dem richtigen Verwendungszweck zugeordnet werden kann.
Nutzen Sie bitte das in der Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung genannte Konto und geben Sie beim Verwendungszweck stets das Kassenzeichen bzw. die Steuernummer an.
Bitte wenden Sie sich umgehend an die Behörde, die Sie zur Zahlung aufgefordert hat. Sie haben im Vorfeld Bescheide, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen oder Ähnliches erhalten. Auf diesen Schreiben sind die Forderung, die Forderungshöhe, die Fälligkeit und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner angegeben. Außerdem sind dort die Rechtsgrundlagen und Rechtsbehelfsmöglichkeiten (Rechtmittelmöglichkeiten) genannt.
Aktualisiert am 17.01.2023