Sie haben eine Mahnung, Zahlungserinnerung, Zahlungserleichterung oder Vollstreckungsankündigung wegen offener Rückstände gegenüber Behörden der Freien Hansestadt Bremen erhalten? Was ist zu tun?
In der bremischen Verwaltung werden durch die zuständigen Behörden öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Abgaben erhoben. Diese Abgaben können sein:
Öffentlichrechtliche Abgaben:
Steuern, Gebühren, Beiträge, Rückforderungen, Bußgelder, Gerichtskosten. Auch Forderungen der Eigenbetriebe Bremen (zum Beispiel Umweltbetrieb Bremen, KiTA Bremen, Musikschule Bremen, Stadtbibliothek Bremen, Bremer Volkshochschule, Werkstatt Bremen), Rundfunkbeiträge (ehemals "GEZ") und Berufskammerbeiträge fallen hierunter.
Privatrechtliche Abgaben:
Geldforderungen, die aus Verträgen resultieren (z.B. Kaufpreis, Miete, Schadensersatz)
Werden die Abgaben nicht bezahlt, erinnern die zuständigen Behörden an die Rückstände. Hierfür werden verschiedene Begriffe verwendet:
Aktualisiert am 17.01.2023