Die Änderung der Steuerklasse, die Eintragung von steuerlichen Freibeträgen, sowie die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ist grundsätzlich formell beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Die in Frage kommenden Vordrucke für
Änderung der Steuerklasse durch Ehegatten:
- Antrag Steuerklassenwechsel
- Erklärung zum dauernden Getrenntleben
- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
Antrag Steuerklasse II:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten
Berücksichtigung volljähriger Kinder:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten
Eintragung von steuerlichen Freibeträgen:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten
Ab den Jahr 2014 gelten grundsätzlich nur noch die „ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale – ELStAM“. Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug sind nur noch ausnahmsweise vorgesehen. Eine Ausnahme ist der Fall, in dem die vom Finanzamt bereitgestellte ELStAM unzutreffende Daten ausweist. Hier kann der Steuerbürger beantragen, dass die Daten berichtigt werden. Das Finanzamt stellt dann eine Papierbescheinigung für die (Rest-) Dauer des Kalenderjahres zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Ansonsten ist eine papierene Ersatzbescheinigung nur zu beantragen, wenn dem Bürger noch keine steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt worden ist.
Vordruck für diesen Fall: „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__“
Aktualisiert am 10.01.2024