Änderungen der ELStAM können beantragt werden:
- ab dem 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr
- bis zum 30. November für das laufende Kalenderjahr
In der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung.
Gegebenenfalls fallen Gebühren an, wenn sich Adress- und Personendaten ändern. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 20.03.2025