Welche Fristen sind zu beachten?

Änderungen der ELStAM können beantragt werden:
- ab dem 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr
- bis zum 30. November für das laufende Kalenderjahr

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Gegebenenfalls fallen Gebühren an, wenn sich Adress- und Personendaten ändern. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.