Steuerfreibeträge können für das folgende Kalenderjahr ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres beantragt werden. Steuerfreibeträge für das laufende Kalenderjahr können bis spätestens zum 30. November beantragt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Steuerermäßigung für das abgelaufene Jahr nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Der Freibetrag wird grundsätzlich steuerlich wirksam mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.
In der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung.
Keine.
Aktualisiert am 30.01.2025