Die Frist für die Beantragung eines Freibetrages beginnt am 01. Oktober des Vorjahres für das der Freibetrag gelten soll. Sie endet am 30. November des Kalenderjahres in dem der Freibetrag gilt.
Ein im Laufe des Jahres gestellter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gilt grundsätzlich mit Wirkung ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Ein Jahresfreibetrag wird auf die verbleibenden Monate des laufenden Jahres verteilt.
In der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung.
Für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung fallen keine Gebühren und Kosten an.
Aktualisiert am 15.12.2023