Wenn Sie einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Die im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich bekanntgemachten Daten sind zu löschen 

  • bei registrierten Personen mit dem Verzicht auf die Registrierung
  • bei natürlichen Personen mit ihrem Tod 
  • bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit mit ihrer Beendigung
  • bei Personen, deren Registrierung zurückgenommen oder widerrufen worden ist, mit der Bestandskraft der Entscheidung 
  • bei Personen oder Vereinigungen, denen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 9 Abs. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetzt) untersagt ist, nach Ablauf der Dauer der Untersagung 
  • bei Personen oder Gesellschaften nach § 15 RDG mit Ablauf eines Jahres nach der vorübergehenden Registrierung oder ihrer letzten Verlängerung, im Fall der Untersagung nach § 15 RDG mit Bestandskraft der Untersagung. 

Die Löschung geschieht auf Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell im Rechtsdienstleistungsregister registriert.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Keine