Sofern die Löschungsvoraussetzungen vorliegen und die Anhörung des Betriebs abgeschlossen ist, erfolgt umgehend die Löschung und es ergeht eine Löschungsmitteilung.
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Aktualisiert am 12.11.2024