Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
Es muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), dem Katasterkartenwerk (Liegenschaftskarte) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch).
Weitere Informationen finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte-1467 .