Für das Melden einer Lärmbelästigung fallen keine Kosten an.
Eine Ordnungswidrigkeit auf Grund einer Lärmbelästigung kann mit bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.