Sie fühlen sich von Lärm im privaten Bereich belästigt? Informieren Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen und über ihre Handlungsmöglichkeiten.
Das Themenfeld Lärm erweist sich regelmäßig als komplex, weil jeder von uns Lärm unterschiedlich wahrnimmt. Geräusche, die die eine Person als zumutbar einschätzt, können von der nächsten Person als unzumutbar empfunden werden. Ob Sie Geräusche als Lärm bewerten, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache der Geräusche haben.
Bitte beachten Sie, dass Geräusche von spielenden Kindern zum Alltag gehören und keine Lärmbelästigung darstellen.
Das Referat 10 – Allgemeine Ordnungsangelegenheiten – nimmt für das Themenfeld ausschließlich eine informierende und beratende Funktion wahr .
Hinweise zur Nacht- und sogenannten Mittagsruhe
Die Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) gilt als besonders schutzbedürftig, weshalb der Lärmpegel in diesem Zeitraum niedriger sein sollte als am Tag. Dies gilt auch für Sonn- und Feiertage. Dahingegen gibt es die Mittagsruhe – welche häufig zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr vermutet wird – nach Bundesrecht nicht. Sofern Ihr Mietvertrag oder Ihre Hausordnung eine Mittagsruhe privatrechtlich festlegt, wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Verstößen an Ihre Hausverwaltung oder die vermietende Person.
Gesetzliche Ruhezeiten für Gartengeräte und Maschinen
Bitte beachten Sie, dass gewisse Geräte und Maschinen gem. § 4 BremImSchG einer gesetzlichen Ruhezeit unterliegen. Die Details finden Sie unter "Weitere Hinweise" im Reiter "Verfahren."
In Gewerbe- und Industriegebieten gelten die Betriebsregelungen nicht.
Aktualisiert am 03.07.2024