Verfahren
Vom Arbeitszeitgesetz abweichende längere Arbeitszeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag
- Sie senden diesen an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (je nach Sitz Ihres Unternehmens an den Dienstort Bremen oder Bremerhaven), einschließlich der oben genannten erforderlichen Unterlagen.
- Den Antrag können Sie der Gewerbeaufsicht per Post oder per E-Mail zuleiten.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Gewerbeaufsicht wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.
Die Entscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.