Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers für Mitarbeitende in deren Unternehmen eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewilligen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahme für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.

Dafür müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. Die abweichenden Arbeitszeiten müssen begründet sein.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen 
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.

Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Beschäftigten mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
  • Für Bau- und Montagestellen
  • besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Beschäftigten weit entfernt ist und ihnen für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
  • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

Sie können den Antrag auf Bewilligung nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Für alle Betriebe:
    • Begründung, warum längere Arbeitszeiten erforderlich sind
    • Angaben zur Tätigkeit
    • Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
    • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
    • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin zur Auswirkung von längeren Arbeitszeiten bezogen auf den Arbeitsplatz und die geplanten Tätigkeiten
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
    • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
    • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
  • Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
    • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegung
    • Lärmbelastung am Arbeitsplatz
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
    • Dauer der Ruhezeit am Wohnort (auch bei Übernachtungsmöglichkeit)
  • Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
    • Gefährdungsbeurteilung ergänzt um Angaben zu Art und Schwere der Arbeit insbesondere durch Belastungen beim Heben und Tragen sowie Zwangshaltungen und einseitiger Bewegung
    • Angaben zur Saison beziehungsweise Kampagne
    • Gestaltung der Arbeitszeit mit Schichtplänen
    • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit durch Verkürzung ausgeglichen wird