Verfahren

Krankentransporte können über die Telefonzentralen der privaten Krankentransportunternehmen angefordert werden. Eine Liste der zugelassenen und genehmigten Krankentransportunternehmen finden Sie unter "Weitere Informationen".

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bei lebensbedrohlichen Störungen von Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf - also NOTFÄLLEN - 1 1 2 alarmieren.