Das Eintreffen eines Krankentransport-Wagens soll innerhalb einer Stunde nach Anforderung erfolgen. Dies kann in Abhängigkeit der konkreten Auslastung länger dauern.
Die Transportkosten werden, wenn der Transport ärztlich verordnet ist, von der Krankenversicherung übernommen, wobei das transportierende Krankentransportunternehmen bei Kassenpatient:innen in der Regel direkt mit der Versicherung abrechnet. Kassenpa-tient:innen werden mit einem Eigenanteil von 10% der Transportkosten, maximal aber mit € 10,- belastet.
Aktualisiert am 01.04.2023