Die Steuer entsteht mit der Zulassung des Fahrzeugs
Die vom Hauptzollamt durch Steuerbescheid festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit im Voraus zu entrichten. Der Bescheid bleibt so lange gültig, bis ein Änderungsbescheid ergeht.
Telefonische Anfragen zu konkreten Steuerfällen, bspw. zur Änderung von Bank- und Adressdaten, werden unter 0421 5154-1310 beantwortet.
Seit dem 15. Februar 2014 hat die Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer an das Hauptzollamt Bremen.
Fragen zu einem konkreten Steuerfall, beispielsweise zur Änderung von Bank- und Adressdaten, beantwortet das Hauptzollamt Bremen in der Konsul-Smidt-Str. 29 auch telefonisch unter 0421 5154-1310.