Verfahren
- Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) beauftragt werden. Eine Vollmacht wird nicht benötigt.
- Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Das Kennzeichen kann auf Antrag bei Außerbetriebsetzung für max. 12 Monate reserviert werden.