Verfahren

  • Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) beauftragt werden. Eine Vollmacht wird nicht benötigt.
  • Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Das Kennzeichen kann auf Antrag bei Außerbetriebsetzung für max. 12 Monate reserviert werden.