Die Steuererklärung ist beim Finanzamt
in elektronischer Form durch Datenfernübertragung (https://www.elster.de) einzureichen.
Auf Antrag kann die Steuererklärung zur Vermeidung unbilliger Härten in Papierform per Post oder persönlich abgegeben werden.
Das Finanzamt führt die Veranlagung durch und erteilt einen Körperschaftsteuerbescheid.
Für den Veranlagungszeitraum 2016 kommt es zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der elektronischen Körperschaftsteuererklärung 2016. Die Formulare werden im ElsterOnline-Portal voraussichtlich am 25.7.17 zur Verfügung gestellt. In kommerziellen Software-Produkten wird die elektronische Abgabe abhängig vom Anbieter frühestens ab 27.04.17 möglich sein.
Aktualisiert am 15.09.2023