Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung mit allen Anlagen/Unterlagen zum Ablauf der gesetzlichen Frist am 31. Mai des auf das Kalenderjahr, für das die Steuererklärung eingereicht wird, folgenden Jahres abzugeben.
- Für Steuerpflichtige, deren Erklärung durch z. B. Steuerberater angefertigt wird, ist diese Frist allgemein auf den 31. Dezember des betreffenden Jahres verlängert worden.
- Die Finanzämter haben die Möglichkeit, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.
Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Einflüssen abhängig und kann deshalb nicht benannt werden.
Keine
Aktualisiert am 15.09.2023