Sie können den Austritt direkt bei den jeweiligen Kirchen erklären oder die Unterschrift unter Ihrer Austrittserklärung von den Notarinnen und Notaren beglaubigen lassen.
Soweit die Beglaubigung ihrer Unterschrift in dem jeweils zuständigen Standesamt erfolgen soll, haben Sie die Möglichkeit, die Austrittserklärung vorab auszufüllen und im Standesamt unter Vorlage des Personalausweises zu unterschreiben. Die Unterschrift wird gegen eine Gebühr vom Standesbeamten beglaubigt.
Die Erklärung schicken Sie per Post an die zuständige Kirche, damit der Kirchenaustritt durch den Eingang bei der Kirche wirksam wird. Angehörige der römisch-katholischen Kirche, die in Bremen-Nord wohnhaft sind, senden die Austrittserklärung an das zuständige Pfarramt, da Bremen-Nord zum Bistum Hildesheim gehört.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist.
Aktualisiert am 08.06.2024