Verfahren

Der Antrag auf Kindergeld muss bei der Familienkasse von den Eltern schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht kann der Antrag auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Desweiteren kann einen Antrag außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, beispielsweise weil er einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewährt.

Kindergeld wird seit dem 01.01.2018 nur noch für die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.