Verfahren

  • a.-d. Meldung an hanseWasser Bremen GmbH mit Übergabe der erforderlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Tel. und betroffenes Grundstück sowie Meldegrunde.
  • e. Verweis an UB ,ENO oder ASV

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Kanalstörungen können sehr vielfältig sein, davon abhängig sind die Zuständigkeiten zu entschieden, aus diesem Grund sollte in der Regel an die Kundenbetreuung der hanseWasser (Tel.: 988 – 11 11) verwiesen werden.