Verfahren
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
- Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu 5 Jahre aufzubewahren.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
- Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
- Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Rechtsgrundlagen