In der Regel 2 Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Aktualisiert am 12.03.2024
Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.
Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?* Pflichtfeld 1 2 3 4 5