Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Bremens befördern? Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Schriftlicher formloser Antrag
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen
- gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde des Standesamts