Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt.
Wenn der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle benötigt, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat.
Bei Reisen in einige osteuropäische Staaten ist weiterhin ein Internationaler Führerschein mitzuführen.
Für Fahrten in außereuropäische Länder ist es generell empfehlenswert, häufig sogar vorgeschrieben (wie z.B. in vielen Bundesstaaten der USA, Kanada oder Australien), ihn mitzuführen.
Empfohlen wird, sich über die Bestimmungen des jeweiligen Staates zu erkundigen.
Sofern der Antragssteller noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt, erfolgt mit der Ausstellung des Internationalen Führerscheines zwangsweise ein Umtausch des alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte Internationale Führerscheine gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie auch von den Automobilclubs.
Aktualisiert am 31.08.2024