Du fühlst dich in deiner Familie unwohl, dir droht Verwahrlosung oder du bist in einer Krisensituation akut gefährdet? Sie beobachten die Verwahlosung eines Kindes oder einer jugendlichen Person in Ihrem Umfeld? Das Jugendamt in den Sozialzentren hilft dabei, die bestmögliche Lösung für die betroffene Person zu finden.

Wenn ein Kind in seinem aktuellen Zuhause in Gefahr ist oder es in Verwahrlosung lebt, kann das Kind in die Obhut des Jugendamts genommen werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, das Kind zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen.

Voraussetzungen

Wenn das Wohl des Kindes beziehungsweise der oder des Jugendlichen nach Ermessen des Jugendamtes oder nach eigenem Ermessen gefährdet ist, sind die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme gegeben.