1 Jahr Geltungsdauer: ein Schuljahr
1 Jahr Zu Beginn eines Schuljahres für ein Schuljahr
35 Euro Elternbetrag / 30 Euro für Geschwisterkinder für das Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen - Kofinanzierung seitens der Senatorin für Kinder und Bildung in Bezug auf die Portionspreise an die Caterer
von 50 EUR bis 70 EUR an offenen Ganztagsgrundschulen wie auch teilgebundenen Ganztagsoberschulen und gebundenen Ganztagsoberschulen
Kostenverordnung der Bildungsverwaltung (BiKostV) vom 10. Januar 2017 - Transparenzportal Bremen:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kostenverordnung-der-bildungsverwaltung-bikostv-vom-10-januar-2017-156256?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-BiVwKostVBR2017V2Anlage
Aktualisiert am 10.05.2023