Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.