Im öffentlichem Straßenraum maximal 1 Woche. Auf anderen Auf öffentlichem Grund innerhalb einer Woche. Bei Sonstigen Flächen sind die Fristen sehr unterschiedlich.
Dann melden Sie sich gerne bei uns mit Ihren Hinweisen. Innerhalb einer Woche entfernen wir illegale Müllablagerungen auf Straßen und Wegen im öffentlichen Raum. Auf anderen öffentliche Flächen prüfen wir zunächst den Einzelfall und die Zuständigkeiten.