Häufig gestellte Fragen

  • Ja, nur wenn Sie als Zeuge/in für eine Anzeige auftreten wollen, werden Ihre Daten im Zuge einer Zeugenaussage weitergegeben. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Sie werden dann von SUBVE angeschrieben.

  • Wird einem Verursacher die Ablagerung nachgewiesen, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen diesen eingeleitet.

  • Auf öffentlichem Grund innerhalb einer Woche. Bei Sonstigen Flächen sind die Fristen sehr unterschiedlich.