Ja, nur wenn Sie als Zeuge/in für eine Anzeige auftreten wollen, werden Ihre Daten im Zuge einer Zeugenaussage weitergegeben. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Sie werden dann von SUBVE angeschrieben.
Wird einem Verursacher die Ablagerung nachgewiesen, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen diesen eingeleitet.
Auf öffentlichem Grund innerhalb einer Woche. Bei Sonstigen Flächen sind die Fristen sehr unterschiedlich.
Aktualisiert am 25.08.2023