Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.

Wenn Sie  illegale Müllablagerungen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

Als illegale Müllablagerungen werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelegt  werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um illegale Müllablagerungen wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher  der illegalen Müllablagerung ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Der Ordnungsdienst ermittelt bei illegaler Müllentsorgung und klärt über die ordnungsgemäße Müllentsorgung auf.  Verstöße, wie achtlos weggeworfene Kaugummis, Pizzakartons oder wild abgestellten Sperrmüll, zum Beispiel Möbel, Kühlschränke, Fernseher und so weiter, ahndet der Ordnungsdienst konsequent. Hierbei arbeitet der Ordnungsdienst eng mit Die Bremer Stadtreinigung zusammen.

Voraussetzungen

Keine.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Beschreibung des Fundortes

    gegebenenfalls Fotos des Fundortes