3 Monate Die Hundesteuerpflicht beginnt, sobald der Hund älter als 3 Monate ist.
8 Wochen
150,00 EUR Die Steuer beträgt ab 1. Januar 2016 150 Euro je Hund und Kalenderjahr.
10,50 EUR Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,50 Euro für das Ausstellen einer Hundesteuer-Ersatzmarke.
Aktualisiert am 29.10.2024