Telefonisch oder schriftlich kann eine Ersatzhundesteuermarke beantragt werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,50€ für das Ausstellen der Ersatzmarke.
Nein, die Hundesteuer beträgt unverändert 150,00 Euro jährlich.
Nein, die Hundesteuer beträgt unverändert 150,00 Euro jährlich
Es kann ein Antrag auf Stundung bzw. Erlass gestellt werden (vgl. Dienstleistungsbeschreibung zu "Erlass der Hundesteuer"). Ein Erlass ist nicht zu verwechseln mit einer Steuerbefreiung und muss jedes Jahr neu beantragt werden (nur gültig für ein Jahr).
Hinsichtlich der Bereitstellung für Hundekot-Behälter, Hundekot-Tütenspender und Freilaufflächen wenden Sie sich bitte direkt an das hierfür zuständige Umweltressort.
Link: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Aktualisiert am 29.10.2024