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Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter eine Steuermarke die maximal 4 Kalenderjahre gültig ist. Die Steuermarke für die Kalenderjahre 2022 bis 2025 ist gelb (Kreis).

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Auflauf des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird.

Beispiel 1: Aufnahme des Hundes

Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.

Lösung: Die Besteuerung findet ab Oktober für drei Monate im Jahr 01 statt.

150 Euro x 3/12 = 37,50 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01

In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.

Beispiel 2: Abgabe des Hundes

Ein Hund (älter als drei Monate alt) wurde am 15. September im Jahr 01  abgegeben

Lösung: Die Besteuerung findet bis September für neun Monate im Jahr 01 statt.

150 Euro x 9/12 = 112,50 Euro zeitanteilige Hundesteuer

Beispiel 3: Aufnahme des Hundes (jünger als drei Monate)

Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 aufgenommen.

Lösung: Die Besteuerung findet erst dann statt, wenn der Hund drei Monate alt geworden ist, also am dem 12. Oktober im Jahr 01. Die Hundesteuer wird ab November im Jahr 01 für zwei Monate berechnet.

150 Euro x 2/12 = 25,00 Euro zeitanteilige Hundesteuerfestsetzung im Jahr 01

In den Folgejahren beträgt die Hundesteuer 150 Euro pro Jahr.

Beispiel 4: Abgabe des Hundes (jünger als drei Monate)

Ein Hund (geboren am 12. Juli im Jahr 01) wurde am 15. September im Jahr 01 abgegeben.

Lösung: Es findet keine Besteuerung statt, da der Hund noch keine drei Monate alt ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis
  • Reisepass