Verfahren
Elternvereine oder privatgewerbliche Träger:
- Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung. Diese setzt die Höhe des Elternbeitrags fest.
- Die Eltern können in der Elternbeitragsstelle einen Antrag auf einen Zuschuss zum Elternbeitrag stellen.
- Nachdem der Antrag und alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird der Zuschuss berechnet.
- Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
- Der Zuschuss zum Elternbeitrag für die Hortbetreuung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Tagespflege:
- Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson.
- Diese gibt die Daten an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und von dort erhält die Elternbeitragsstelle (EBS) die Anmeldung.
- Die EBS wird sich mit den Eltern in Verbindung setzten und alle benötigten Unterlagen anfordern. Sobald alles vollständig vorliegt, wird der Elternbeitrag berechnet.
- Der Beitrag ist monatlich fällig. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
- Der Vertrag mit der Tagespflegeperson muss jedes Jahr verlängert werden.
Rechtsgrundlagen