Verfahren

Elternvereine oder privatgewerbliche Träger: 

  • Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung. Diese setzt die Höhe des Elternbeitrags fest. 
  • Die Eltern können in der Elternbeitragsstelle einen Antrag auf einen Zuschuss zum Elternbeitrag stellen. 
  • Nachdem der Antrag und alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird der Zuschuss berechnet. 
  • Der Zuschuss wird monatlich ausgezahlt. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
  • Der Zuschuss zum Elternbeitrag für die Hortbetreuung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Tagespflege: 

  • Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson. 
  • Diese gibt die Daten an Pflegekinder in Bremen (PiB) weiter und von dort erhält die Elternbeitragsstelle (EBS) die Anmeldung. 
  • Die EBS wird sich mit den Eltern in Verbindung setzten und alle benötigten Unterlagen anfordern. Sobald alles vollständig vorliegt, wird der Elternbeitrag berechnet. 
  • Der Beitrag ist monatlich fällig. Die Eltern erhalten einen Bescheid.
  • Der Vertrag mit der Tagespflegeperson muss jedes Jahr verlängert werden.

Rechtsgrundlagen