Verfahren

Ist eine stationäre Pflege notwendig und ist dieser Bedarf an Pflege nicht durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) ausreichend finanziert, kann beim Fachdienst "Stationäre Leistungen" Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Gesamtstädtische Fachdienst "Stationäre Leistungen" gehört formal zum Sozialzentrum 6 Hemelingen/Osterholz und hat seit Ende 2020 auch seinen Sitz in der Pfalzburger Str. 69 A, 28207 Bremen. Die übergeordnete Verwaltungseinheit ist das Amt für Soziale Dienste.