Die Leistung tritt ein, wenn dem zuständigen Sozialzentrum der Bedarf an Hilfe zur Pflege bekannt wird. Dies kann sowohl durch Mitteilung der Heimeinrichtung erfolgen als auch durch den schriftlichen Antragsversand.
Die Bearbeitung kann bis zu 6 Monaten dauern.
keine
Aktualisiert am 03.09.2024