Verfahren

  • Informieren Sie sich über die Internetseite "Hilfen zur Erziehung Online".
  • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Hier wird geprüft, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
  • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
  • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.