Verfahren

Ist ein Bedarf an Hilfe zur Pflege anzunehmen, bzw. ist der Bedarf an Pflege nicht durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) ausreichend finanziert, kann im zuständigen Sozialzentrum oder Fachdienst Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden. Der Sozialdienst Erwachsene vereinbart dann in der Regel einen Beratungstermin in der Häuslichkeit des zu Pflegenden, damit die Umstände vor Ort in die Planung mit einfliessen können.
Die Pflegefachkräfte des Gesundheitsamtes stellen den pflegerischen Bedarf fest, der Fachdienst Soziales (Sozialdienst Erwachsene) berät den zu Pflegenden über die Möglichkeiten der Unterstützung.

Rechtsgrundlagen